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INFORMATIONEN
Ästhetische Zahnheilkunde
Chirurgie
Prophylaxe
Risikopatienten
Ästhetische Zahnheilkunde
Keramik-Inlays
Bleeching
Kronen
Kronen und
Brücken
Quelle:
DZZ 1998.
Kronen dienen der
Wiederherstellung bzw. dem Erhalt der statischen und dynamischen
Okklusion, der Ästhetik und der Phonetik. Die Überkronung kariös oder
traumatisch zerstörter Zahnkronen ist bei Defekten indiziert, die
aufgrund ihrer Lokalisation oder Ausdehnung nicht mehr mit plastischen
Füllungsmaterialien oder Gußfüllungen rekonstruiert werden können. Bei
supragingivaler Präparationsgrenze sind die Übergänge von der Gußfüllung
zur Teilkrone und Krone fließend. Stellungs- und Okklusionskorrekturen
sowie die Stabilisierung erfolgreich endodontisch behandelter Zähne
können ebenfalls Indikationen zur Eingliederung von Kronen sein. Die
Überkronung kariesfreier Zähne kann indiziert sein, wenn diese als
Brükenanker oder als Pfeilerzähne für herausnehmbaren Zahnersatz dienen
sollen. Eine Überkronung aus ästhetischen Gründen sollte nur bei
objektiver Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes bzw. des
Allgemeinzustandes unter Abwägung gegenüber konservativen Verfahren
(Bleichen, Veneers, Compositaufbauten) vorgenommen werden.
Brücken sind zum Ersatz fehlender Zähne indiziert. Wenn möglich, ist
eine Brückenversorgung herausnehmbarem Zahnersatz aufgrund der besseren
Langzeitprognose vorzuziehen. Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl
parodontal stabiler Brükenpfeiler in statisch günstiger Position. Bei
umfangreichen Brücken ist eine erweiterungsfähige Konstruktion zu
wählen, die so lange provisorisch zementiert wird, bis eine positive
Prognose für alle Funktionen gegeben werden kann. Alternativ sind bei
gegebener Pfeilerverteilung abnehmbare Brücken indiziert. Bei
kariesfreien Pfeilerzähnen jugendlicher Patienten sollte der Einsatz von
Brüken gegenüber implantatgetragenem Zahnersatz oder Adhäsivbrüken
sorgfältig abgewogen werden.
Die Vorbehandlung vor einer Überkronung umfaßt die chirurgische,
konservierende und parodontale Sanierung, eine Sensibilitätsprüfung
sowie eine röntgenologische Kontrolle der Pfeilerzähne. Deren Prognose
sollte für einige Jahre absehbar positiv sein, da Zahnverlust bei Kronen
und Brüken stets mit einer Neuanfertigung verbunden ist. Bei
zweifelhafter Prognose sind temporäre, laborgefertigte Kronen und
Brückenprovisorien indiziert. Devitale, erfolgreich endodontisch
behandelte Zähne werden vor der Überkronung mit einem Stift-Stumpfaufbau
versorgt, um für Aufbaumaterialien sowie für die spätere Krone eine
ausreichende Retention zu gewährleisten.
Eine Planung nach den Gesetzen der Brückenstatik hat das Ziel, extrusive oder extraaxiale Belastungen oder Überlastungen der Pfeilerzähne zu vermeiden. Statisch günstig sind ein- und mehrspannige Endpfeilerbrüken, deren Brükenzwischenglieder innerhalb des Unterstützungspolygons der Pfeilerzähne lokalisiert sind. Freiendkonstruktionen erfordern mindestens zwei Brückenanker. Ausnahmen sind im parodontal resistenten Gebiß bei günstigen statischen Verhältnissen sowie bei Zähnen mit großer Wurzeloberfläche möglich. Extensionsbrücken müssen statisch so ausgelegt sein, daß die durch das Freiende verursachten exzentrischen Kräfte an den Pfeilerparodontien minimiert werden. Bei gradlinigem Brückenverlauf können maximal zwei Zwischenglieder von zwei parodontal gesunden Pfeilerzähnen getragen werden. Ein bogenförmiger Brückenverlauf erfordert eine polygonale Pfeileranordnung bzw. Pfeilervermehrung. Während im Oberkiefer bis zu 14-gliedrige Brücken eingesetzt werden können, sollte im Unterkiefer wegen der funktionell bedingten Deformation der Umfang einer fünfgliedrigen Konstruktion nicht überschritten werden.
Vor Beginn der
Überkronung müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden. Der
Behandlung einer symptomlosen Karies profunda kann die Überkronung
unmittelbar zeitlich nachfolgen. Bei Schmerzsymptomen wird vor der
Weiterbehandlung ein symptomloser Zeitraum von drei Wochen abgewartet.
Nach einer direkten Überkappung sollte dagegen ein symptomloser Zeitraum
von mindestens sechs Monaten verstreichen, ehe nach eine
Sensibilitätsprüfung mit positivem Ergebnis die definitive Überkronung
erfolgt. Zwischen einer endodontischen Vorbehandlung mit definitiver
Wurzelfüllung und der Überkronung wird ein symptomloser Kontrollzeitraum
von mindestens sechs Monaten abgewartet, der bei vorausgehenden apikalen
Veränderungen auch länger sein kann. Vor der Weiterbehandlung ist eine
röntgenologische Kontrolle obligatorisch.
Die Zahnpräparation erfolgt hoch- und höchsttourig unter ständiger
Spraykühlung mit ca. 50 ml Wasser pro Minute. Ein abschließendes
Finieren mit Diamantschleifern feiner Körnung wird empfohlen. Die
zirkulären Stumpfwände sollten einen Konvergenzwinkel von 6 bis 12 Grad
aufweisen, damit Kronen oder Brükenanker eine ausreichende Haftung
aufweisen und Lockerungen vermieden werden. Der präparierte Zahnstumpf
orientiert sich in der Formgebung am ursprünglichen Zahn, um eine
gleichmäßig starke Dentinschicht über der Pulpa zu belassen. Das Ausmaß
des möglichen bzw. notwendigen Zahnhartsubstanzabtrags ist abhängig vom
jeweiligen Zahn und dem Kronentyp. Mit zunehmender Präparationstiefe
nimmt das Risiko einer Pulpenschädigung zu.
Für Kronen und Brücken wird eine Präparationsform mit erkennbarer
Präparationsgrenze angestrebt. Für Vollguß- und Verblendkronen sowie für
Vollkeramikkronen mit Hartkerngerüst ist die Anlage einer mehr oder
minder ausgeprägten Hohlkehle indiziert. Zahlreiche vollkeramische
Restaurationen erfordern Stufenpräparationen bzw. Mischformen zwischen
einer Stufen- und Hohlkehlpräparation. Eine Tangentialpräparation kann
bei langen klinischen Kronen indiziert sein, um den
Zahnhartsubstanzverlust und das Risiko der Pulpenschädigung zu
begrenzen. Abhängig von der klinischen Situation kann die
Präparationsgrenze in Höhe des Gingivalsaumes, aber auch supra- oder
infragingival liegen. Im sichtbaren Bereich wird aus ästhetischen
Gründen der Kronenrand um 0,5 mm bis maximal 1 mm subgingival gelegt, um
den ästhetisch problematischen Kronenrandbereich zu verbergen.
Die provisorische Versorgung des beschliffenen Zahnstumpfes erfolgt mit
direkt oder indirekt hergestellten provisorischen Kronen. Diese
verhindern eine thermische, mechanische und chemische Reizung des
freiliegenden Dentins und gewährleisten die Aufrechterhaltung der
Okklusion und der Ästhetik. Die Provisorien werden mit Zinkoxid-Eugenol-
oder Kalziumhydroxid-Zementen temporär eingegliedert. Bei längeren
Tragezeiten, problematischen parodontalen Verhältnissen oder tief
subgingivalen Kronenrändern können laborgefertigte Provisorien indiziert
sein.
Die Herstellung von Kronen und Brücken erfolgt überwiegend im
Gußverfahren aus aufbrennfähigen oder nicht aufbrennfähigen
Edelmetallegierungen hergestellt und im sichtbaren Bereich mit
zahnfarbenen Materialien (Kunststoff, Keramik) verblendet. Mittlerweile
stehen weitere wissenschaftlich untersuchte Verfahren zur Verfügung, die
jedoch einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern, um die klinisch
notwendige Präzision zu erreichen. Beispiele dafür sind
Spezialgußverfahren für Reintitan zur Herstellung von Kronen und
Brücken. Für die Verblendung von Titangerüsten wurden spezielle
niedrigschmelzende Keramikmassen entwickelt. Die Kopier- oder
CNC-Frästechnik erlaubt die Fertigung individueller Kronenkäppchen aus
Titan, aus mundbeständigen Legierungen sowie aus keramischen
Materialien, die nachfolgend eine individuelle keramische Verblendung
erhalten. Eine Gerüstherstellung ist außerdem auf galvanischem Wege,
durch Funkenerosion sowie auf pulvermetallurgischem Wege möglich.
Vollkeramische Einzelkronen und kleine Brücken können aus
infiltrationskeramischen Massen, hochverdichteter Sinterkeramik oder aus
Preßkeramiken gefertigt werden. Faserverstärkte oder speziell gefüllte
Kunststoffe als Material für metallfreie Kronen und Brücken befinden
sich derzeit im Stadium der klinischen Erprobung.
Brückenzwischenglieder werden im sichtbaren Bereich als verblendete
Tangentialglieder gestaltet, die der Kieferkammschleimhaut punkt- oder
linienförmig anliegen. Bei ästhetisch anspruchsvoller Rekonstruktion ist
auch eine Gestaltung des Zwischengliedes als Pontic mit konvexer Basis
möglich. Die auf der Schleimhaut dauerhaft aufliegende Fläche muß aus
hochglanzpoliertem Metall, glasierter oder glanzgebrannter Keramik
bestehen. Im posterioren Seitenzahnbereich können Brükenzwischenglieder
einen herzförmigen Querschnitt aufweisen. In jedem Fall muß die
schleimhautzugewandte Seite eines Zwischengliedes aus Gründen der
Hygienefähigkeit konvex gestaltet sein.
Als Standard-Verblendmaterial haben sich keramische Aufbrennmassen
bewährt. Kunststoffverblendungen sind möglich, jedoch bezüglich ihrer
Abrasionseigenschaften, ihrer Biokompatibilität und ihrer Farbgebung mit
den Keramikmassen nicht vergleichbar.
Die Rekonstruktion einer regelrechten statischen und dynamischen
Okklusion von Kronen und Brüken erfordert die Verwendung von
Artikulatoren. Bei Einzelkronen und kleinen Brücken wird die okklusale
Gestaltung dem vorhandenen Kauflächenrelief angepaßt. Unerläßlich ist
die Rekonstruktion stabiler Höcker-Fossae-Randleisten-Kontakte mit den
Antagonisten sowie die Wiederherstellung der Approximalkontakte
innerhalb der geschlossenen Zahnreihe. Die Rekonstruktion ganzer
Stützzonen erfordert den Einsatz von Registrierverfahren zur Ermittlung
der Kieferrelation sowie das Anlegen eines Gesichtsbogens zum schädel-
oder gelenkbezüglichen Einartikulieren der Modelle in den Artikulator.
Die Kauflächengestaltung der definitiven Versorgung orientiert sich an
einem der gängigen Okklusionskonzepte (Eckzahn-, Front-Eckzahn- bzw.
gruppengeführte Okklusion). Zahnkontakte auf der Nicht-Arbeitsseite sind
bei festsitzendem Zahnersatz zu vermeiden.
Der Kronenrandschluß ist ein wesentliches Beurteilungskriterium von
Kronen, da mit zunehmender Randspaltbreite das Risiko kariöser Läsionen
und parodontaler Schäden deutlich ansteigt. Darüberhinaus kann
freiliegendes Dentin die Ursache thermisch-chemischer
Hypersensibilitäten und pulpitischer Beschwerden sein. Die Angaben über
die zulässige Größe des Randspaltes schwanken zwischen 50(m und (in
Teilbereichen des Kronenrandes) 300 (m. Anzustreben ist eine möglichst
kleine Randfuge deren Breite nicht mehr als 100(m betragen sollte.
Ebenso sind Über- oder Unterkonturierungen der künstlichen Krone zu
vermeiden, da sie das klinische Ergebnis gefährden.
Bei umfangreichen, keramisch verblendeten Arbeiten oder bei einer
partiellen oder vollständigen Rekonstruktion der Okklusion ist ein
provisorisches Zementieren empfehlenswert, um nachträgliche Korrekturen
zu ermöglichen. Vollkeramische Arbeiten können nicht provisorisch
zementiert werden. Bei komplikationslosem Behandlungsverlauf können
Kronen und Brüken unmittelbar nach der Einprobe definitiv zementiert
werden. Als Befestigungsmaterial hat sich Zinkphosphatzement besonders
bewährt. Glas-Polyalkenoatzemente werden dagegen als weniger geeignet
angesehen. Zinkoxid-Eugenol- und Kalziumhydroxid-Zemente sind wegen
ihrer geringen mechanischen Stabilität als definitive
Befestigungsmaterialien ungeeignet. Während die adhäsive Befestigung im
Bereich des Zahnschmelzes wissenschaftlich und klinisch gesichert ist,
können adhäsive Techniken unter Verwendung von Dentinhaftvermittlern,
die für die Befestigung einiger vollkeramischer Restaurationen
unabdingbar sind, wegen fehlender Langzeitergebnisse derzeit noch nicht
generell empfohlen werden.
Prof. Dr. M. Wichmann, Hannover