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Fissurenversiegelung
Quelle:
DZZ 1996.
Bereits 1979 und 1986 hat die DGZMK Stellungnahmen zum aktuellen Stand
der Fissurenversiegelung herausgegeben. In den 60er und 70er Jahren
wurde die Fissurenversiegelung noch nicht uneingeschränkt empfohlen, da
die Verlustrate mit damaligen Materialien noch relativ hoch war und noch
keine umfangreichen klinischen Langzeiterfahrungen vorlagen.
Zwischenzeitlich ist die Versiegelung zu einer bewährten
Prophylaxemaßnahme herangereift, die bei entsprechender Indikation ein
geeignetes Behandlungsmittel zur Kariesreduktion darstellt.
Indikation
Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei
Molaren und seltener auch bei Prämolaren am Okklusalrelief vorhanden
sind, aber auch plaqueretentive bukkale und palatinale Fissuren
einschließlich Grübchcn am Übergang zu Tubercula Carabelli und Foramina
coeca an oberen Inzisivi etc. sollten versiegelt werden.
Bei stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte im Einzelfall auch bei
Milchmolaren eine Versiegelung vorgenommen werden. Schlechte Mundhygiene
oder bereits vorhandene Approximalkaries stellen per se keine
Kontraindikation der Fissurenversiegelung dar. Bei flachem Höckerrelief
ohne eingezogene kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen
kaum indiziert.
Vorgehen
Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig versiegelt werden, wenn
entsprechende Indikationen vorliegen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei
die Möglichkeit der ausreichenden Trockenlegung. Falls durchbrechende
Zähne stark kariesgefährdete Fissuren aufweisen, sollte bis zum
Zeitpunkt der Möglichkeit einer korrekten 'Trockenlegung die Fissur
durch Applikation von Fluoridlack geschützt werden.
Die Diagnose der Fissurenkaries stellt nach wie vor ein Problem dar. Im
Gegensatz zu früheren Äußerungen, wonach das "Haken" der Sonde als
entscheidendes Kriterium empfohlen wurde, wird heute überwiegend nach
visuellen Gesichtspunkten vorgegangen, wobei unterstützend
Bißflügelaufnahmen, Diaphanoskopie (fiberoptische Transillumination) und
elektrische Widerstandsrnessungen zunehmend herangezogen werden. Da
Karies in der Fissur nicht immer sicher diagnostiziert werden
kann, wird im Zweifelsfall zur Sicherung der Diagnose eine geringgradige
Erweiterung der Fissur empfohlen. Anschließend kann je nach Ausdehnung
der Karies eine Fissurenversiegelung oder eine kleine Füllung in
Kombination mit der Versiegelung vorgenommen werden.
Vor Versiegelung mit Kunststoffen wird heute -nach Zahnreinigung- eine
Ätzdauer von 20-60 s empfohlen, bei Milchzähnen 60-120 s. Generell
sollte bei Versiegelung ohne Präparation eher länger konditioniert
werden (60 bzw. 120 s). Der Versiegler sollte sparsam und nur im
Fissurenbereich appliziert werden, da bei Überschuß häufiger
Teilverluste bzw. okklusale Interferenzen des Versieglers vorkommen.
Nach dem Aushärten muß die Okklusion überprüft werden. Die infolge
Sauerstoffinhibition nicht polymerisierte Oberflächenschicht läßt sich
leicht (z.B. durch kurze Politur) entfernen. Abschließend wird der Zahn
fluoridiert. Bei Blasenbildung oder Teilverlusten muß die Versiegelung
ggf. ergänzt werden.
Versieglermaterialien
Als Standardmaterial werden heute Kunststoffe auf Dimethacrylatbasis
verwendet, die entweder nicht oder nur gering (im Vergleich zu
Füllungskompositen) gefüllt sind. Die Materialien werden nach
eingefärbten und transparenten Produkten unterschieden sowie nach der
Art der Aushärtung (licht- oder autopolymerisierend). Seit wenigen
Jahren stehen auch fluoridabgebende Kunststoffversiegler zur Verfügung.
Neben den Kunststoffen wurden auch Glasionomerzemente zur Versiegelung
eingesetzt. Da die Viskosität dieser Materialien höher ist, eignen sie
sich primär bei erweiterten Fissurenversiegelungen. Als Vorteil dieser
Materialgruppe ist die zusätzliche Fluoridabgabe zu nennen, die höher
als die fluoridhaltiger Kunststoffversiegler ist.
Versieglerretention und Kariesinhibition
In den 80er Jahren wurden zahlreiche Studien über Langzeiterfahrungen
mit Versiegelungen publiziert. Die Veröffentlichungen zeigen sehr
einheitlich, daß die Versiegelung eine bewährte Methode zur Reduzierung
von Karies ist und die Lebensdauer der von Füllungen zumindest gleich
kommt. Unterschiede in der Versieglerretention bestehen teilweise
zwischen einzelnen Zahngruppen (Prämolaren > Molaren, Unterkiefer >
Oberkiefer), zwischen einfacher (prophylaktischer) und erweiterter
Fissurenversiegelung sowie den verschiedenen Materialtypen. Während die
erste Generation der Versiegler, sog. UV-lichthärtende Kunststoffe,
schlechtere Ergebnisse als die zweite Generation, sog.
autopolymerisierende Kunststoffe, erbrachten, scheinen zwischen den
halogenlichthärtenden Versieglern (dritte Generation) und den
Autopolymerisaten nach heutigem Kenntnisstand keine Unterschiede zu
bestehen (korrekte Lichthärtung vorausgesetzt).
Glasionomerzemente weisen im Vergleich zu Kunststoffen eine wesentlich
geringere Retentionsrate in allen Studien auf. Jedoch wurde in mehreren
Untersuchungen gezeigt, daß die Kariesinhibition trotz der höheren
Verlustquote mit der von Kunststoffversieglern vergleichbar ist. Dies
wird auf die Fluoridanreicherung im Bereich der Fissur durch den
Glasionomerzement zurückgeführt.
Mögliche Nebenwirkungen
Lokaleffekte:
Die früheren Bedenken, daß eine nicht diagnostizierte Initialkaries
unter der Versiegelung fortschreiten könne, sind eindeutig widerlegt.
Aufgrund des fehlenden Substratnachschubes kann die Karies sich nicht
weiter entwickeln, die Bakterien sterben bei intakter Versiegelung ab.
Pulpaschäden durch Phosphorsäure etc. sind ebenfalls nie beobachtet
worden. Beim Umgang mit Säuren und Kunststoffen, insbesondere beim
Absprühen der Phosphorsäure, ist darauf zu achten, daß v.a. durch gutes
Absaugen die Säure nicht versehentlich auf Haut oder Schleimhäute bzw.
Nachbarzähne gelangt. Während des Absprayens sollte dem Patienten
empfohlen werden, die Augen zu schließen (oder ggf. eine Schutzbrille
aufzusetzen).
Systemische Effekte:
Die Fissurenversiegelung wurde in den letzten Jahren als bewährte
prophylaktische Maßnahme anerkannt und verbreitete sich in der täglichen
Praxis immer mehr. In der Literatur wurden mittlerweile zwei ernsthafte
Zwischenfälle durch Allergien (anaphylaktoide Reaktionen) gegen
Kunststoffversiegler beschrieben. Bei Allergien gegen
Kunststoffbestandteile muß ggf. auf konventionelle Glasionomerzemente
ausgewichen werden.
In letzter Zeit wurden jedoch auch Hinweise laut, daß
Fissurenversiegelungsmaterialien auf Kunststoffbasis kanzerogen seien.
Wissenschaftlich bewiesen ist, daß v.a. in der oberflächlichen Schicht
durch Sauerstoffinhibition während der Polymerisation Monomere
freigesetzt werden und Formaldehyd in geringen Mengen entsteht. Diese
Schicht kann leicht entfernt werden, jedoch sind die Mengen äußerst
gering, so daß eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach heutigem
Kenntnisstand nicht gegeben ist. Hinweise, daß es durch Monomere wie
z.B. TEGDMA oder durch Spuren von Bisphenol A zu östrogenen bzw.
kanzerogenen Nebenwirkungen bei Patienten käme, sind bis heute nicht
belegt. Aufgrund der sehr niedrigen Konzentrationen ist das Risiko als
äußerst gering einzustufen.
Nachsorge
Wie bei allen Patienten wird auch nach Versiegelung eine bedarfsgerechte
Nachkontrolle je nach Kariesrisiko (ein- bis viermal pro Jahr)
empfohlen. Bei Teilverlusten kann dann ggf. eine Ergänzung der
Versiegelung nach Konditionierung des Zahnes vorgenommen werden.
Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies. Bei bereits
vorhandener Fissurenkaries kann eine minimal-invasive Präparation
durchgeführt werden, ohne die restliche Versiegelung entfernen zu
müssen.
Die Fissurenversiegelung stellt heute eine bewährte
kariesprophylaktische und zahnhartsubstanzschonende Methode dar, die bei
richtiger Indikationsstellung andere Prophylaxemaßnahrnen wertvoll
ergänzt, Die Fissurenversiegelung sollte Teil eines Prophylaxekonzeptes
sein. Bei Abwägung von Nutzen und Risiko muß heute eindeutig für die
Fissurenversiegelung plädiert werden.
R. Hickel, München