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Wie lange
soll ein Milchzahn erhalten werden?
Quelle:
DZZ 1996.
Aus
konservierender Sicht
Milchzähne sollen in ihrer Funktion möglichst bis zum
physiologischen Durchbruch der bleibenden Zähne erhalten werden.
Da Kinder der konservierenden Behandlung zuweilen zu spät
zugeführt werden, stößt der Zahnarzt angesichts dieser Forderung
auf zwei Schwierigkeiten:
Probleme mit der Ausdehnung der Karies.
Der Milchzahn kann bereits stark zerstört sein. In solchen
Fällen ist der Zahnerhalt -wenn überhaupt- nur mit hohem
technischen Aufwand möglich (umfangreiche Aufbaufüllungen,
konfektionierte Kronen). Die kleinen Patienten sind häufig nicht
zu solchen zeitaufwendigen Behandlungen bereit oder in der Lage.
Probleme mit der Pulpa.
Bei eröffneter Pulpa kommt es meist rasch zu einer infizierten
Nekrose und in Folge zu einer möglichen Infektion des apikalen
Parodonts. Periradikuläre Veränderungen können zur Schädigung am
Keim des bleibenden Zahnes führen.
Probleme mit Röntgenaufnahmen.
Die Anwendung von Röntgenaufnahmen sollte bei Kindern nur unter
kritischer Indikationsstellung erfolgen. Häufig sind die
Aufnahmen schwer zu interpretieren, bedingt durch
kooperationsbedingte technische Probleme. Überlagerung der
apikalen Region durch den Zahnkeim der 2. Dentition.
Deshalb muß im Einzelfall anhand der Klinik und ggf. eines
röntgenologischen Befundes abgeklärt werden, ob der Erhalt eines
tiefzerstörten Milchzahnes noch sinnvoll erscheint. Der
periradikuläre Zustand und das Entwicklungsstadiums der bleibenden
Zähne sind entscheidend für die gewählte Therapie.
Bei schlechtem allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes, nach
stattgehabter Abszedierung apikal oder in der Furkation, bei
Komplikationen nach endodontischem Eingriff, bei der Gefahr der
Schädigung des nachrückenden Keimes des bleibenden Zahnes, nach
tiefen Frakturen und Luxationen, ist die Erhaltung eines stark
zerstörten Milchzahnes in aller Regel nicht mehr möglich.
Eine Extraktion tiefzerstörter, avitaler Milchschneidezähne,
häufig zu finden infolge florider Karies und "baby-bottle-Syndrom",
wird außer ästhetischen und sprachfunktionellen Nachteilen in den
meisten Fällen keine schwerwiegenden Folgen für die Dentition
haben.
Größte Sorgfalt erfordert die Restauration der Milchmolaren.
Insbesondere der zweite Milchmolar sollte möglichst bis zur
Einstellung des Sechsjahrmolaren erhalten werden. Als
endodontische Behandlungsmethoden werden Pulpaamputationen
einzusetzen sein. Bei Wurzelkanalbehandlungen ist im allgemeinen
Zurückhaltung zu üben (Resorptionsgeschehen, Keimschädigung). In
Ausnahmefällen können z.B. Milcheckzähne mit einer Wurzelfüllung
versehen werden. Die Füllmaterialien sollten dann jedoch
resorbierbar sien.
Bei kaum behandelbaren Kindern ist das Offenlassen ein
unbefriedigender Kompromiß, der einer besonderen Aufklärung der
Eltern hinsichtlich Reinigung und Kontrolle bedarf.
Nach Durchbruch der Sechjahrmolaren ist insbesondere der
Kontaktbereich zum 2. Milchmolaren immer wieder sorgfältig zu
überprüfen, um eine mesiale "Kontaktkaries" zu verhindern oder
frühzeitig zu behandeln. Frühzeitig und einfühlsam sollten alle
Register prophylaktischen Vorgehens gezogen werden, um die 1.
Dentition möglichst lange intakt zu halten.
Aus kieferorthopädischer Sicht
Grundsätzlich gilt die Regel, einen Milchzahn so lange zu
belassen, bis der problemlose Durchbruch seines Nachfolgers
gesichert ist.
Von dieser allgemeinen Regel gibt es eine Reihe von Ausnahmen. So
kann die vorzeitige Extraktion von Milchzähnen indiziert sein:
im
Rahmen der sog. "gesteuerten Extraktion",
bei der zur Auflösung massiver Engstände planmäßig zunächst
die Milcheckzähne, dann die ersten Milchmolaren und
schließlich die ersten Prämolaren im Ober- und Unterkiefer
entfernt werden (die Planung dieser Maßnahmen erfordert die
Anfertigung und Auswertung diagnostischer Unterlagen, d.h. von
Modellen und Röntgenbildern)
wenn der
Milchzahn den Durchbruch seines Nachfolgers behindert oder die
Milchzahnpersistenz zum dystopischen Durchbruch des
permanenten Zahnes führt
wenn für
den Durchbruch benachbarter permanenter Zähne (temporär) Platz
geschaffen werden soll (hier ist darauf zu achten, daß es zu
keiner weiteren Raumeinengung kommt, es sei denn, es lägen
Nichtanlagen vor oder es wäre eine Reduzierung der Zahnzahl
geplant)
bei
Aplasie permanenter Zähne,
wenn nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen ein
kieferorthopädischer Lückenschluß geplant ist, um auf diese
Weise ein Vorwandern der Seitenzähne und eine Reduzierung der
später aktiv zu schließenden Restlücke zu erleichtern (im
Sinne einer Ausgleichsextraktion können von dieser Maßnahme
auch Zähne des Gegenkiefers betroffen sein)
bei
deutlicher Infraokklusion von Milchmolaren, z.B. bei Ankylosen
zwischen Milchzahnwurzel und umgebendem Kieferknochen, mit
zunehmendem Niveauunterschied zwischen dem Milchzahn und den
Nachbarzähnen, der schließlich zum Überwandern des
Milchzahnes, zur Elongation von Antagonisten mit konsekutiver
Okklusionsstörung oder zur Durchbruchsbehinderung des
Nachfolger führen kann.
Von den beschriebenen Ausnahmen abgesehen, sollten Milchzähne aus
kieferorthopädischer Sicht möglichst als Platzhalter erhalten
bleiben; erscheint dies aus konservierender Sicht schwierig,
sollten die möglichen Folgen für Zahn- und Gebißentwicklung
bedacht und ggf. ein Gespräch mit einem kieferorthopädisch
versierten Kollegen geführt werden. Lässt sich ein frühzeitiger
Verlust eines Milchzahnes (insbesondere eines Seitenzahnes) nicht
vermeiden, ist nach Überprüfung der Indikation ggf. ein
Lückenhalter einzugliedern.
Die Anzahl der erforderlichen Implantate, sowie deren Länge und Durchmesser wird bestimmt durch das verfügbare knöcherne Implantatlager sowie deren spätere Nutzung.
Beim Zahnersatz muss zwischen abnehmbaren, bedingt abnehmbaren und festsitzenden Versorgungen unterschieden werden.
Herausnehmbarer implantatgestützter Zahnersatz beim zahnlosen Kiefer wird standardmäßig auf 4 Implantaten abgestützt. Diese Form der Versorgung ermöglicht eine höhere Stabilisierung der Prothese mit weniger Knochenresorption des Kiefers als die ebenfalls mögliche Stabilisierung mit 2 Implantaten.
Rein implantatgetragener Zahnersatz beim zahnlosen Kiefer ist standardmäßig auf 6 Implantaten abgestützt, wobei im Oberkiefer auch mehr als 6 Implantate, im Unterkiefer in Ausnahmefällen auch lediglich 4 Implantate notwendig sein können.
Bei Freiendindikationen und großen Schaltlücken werden in Abhängigkeit von ihrer Größe bei Verbundbrücken (Verbindung von Implantaten mit natürlichen Zähnen) 1 oder 2 Implantate und bei rein implantatgetragenen Konstruktionen standardmäßig 2 oder 3 Implantate angewandt.