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Zahnärztlich-chirurgische Behandlung von "Marcumar"-Patienten
Quelle:
DZZ 1996.
Zur
Verhütung von Thrombosen und Embolien werden gefährdete Patienten
langfristig mit gerinnungshemmenden Mitteln behandelt. Die dazu
verwendeten indirekt wirkenden Antikoagulantien sind Cumarinderivate,
sie verändern den Vitamin-K-Stoffwechsel. Durch Verminderung der
wirksamen Form des Vitamin K wird die Synthese der
Blutgerinnungsfaktoren II, VII, IX und X wie auch der Inhibitoren
Protein C und Protein S in der Leber herabgesetzt. Übliche
Handelspräparate sind Marcumar, Falithrom ( beide Phenprocoumon ) und
Coumadin ( Warfarin ). In Deutschland wird vorwiegend Phenprocoumon
eingesetzt. Indikationen zur Antikoagulantientherapie sind u.a.
Beinvenenthrombosen, Lungenembolie, Herzinfarkt, Vorhofflimmern,
Herzklappenersatz und bestimmte Herzklappenfehler. Je nach Indikation
werden diese Präparate unterschiedlich lange, zum Teil auf Dauer unter
regelmäßiger ärztlicher Aufsicht und Laborkontrollen eingenommen.
Bei zahnärztlich-chirurgischen Maßnahmen muß der Zahnarzt die besondere
Blutungsgefahr, die bei einem "Marcumar"-Patienten besteht, beachten.
Das Ausmaß der Gerinnungshemmung und somit auch der Blutungsgefahr wird
durch den Quickwert oder Varianten wie den Thrombotest angezeigt. Der
Normalwert für beide Tests beträgt 100 % mit einem Normalbereich von ca.
± 25 %. Der therapeutische Bereich, d.h. der Bereich der gewünschten
Gerinnungshemmung liegt für den Quicktest zwischen 15 und 25 %. Für
einige auf dem Markt angebotene Reagenzien des Quicktests gilt aber ein
etwas anderer therapeutischer Bereich, was beachtet werden muß! Der
therapeutische Bereich für den Thrombotest beträgt z.B. 5-17 %; dies ist
durch eine andere Zusammensetzung des Reagenzes bedingt. Jeder "Marcumar"-Patient
erhält einen Ausweis, in den der Hausarzt die Ergebnisse der
regelmäßigen 2-4-wöchigen Quickwertkontrollen sowie die
Medikamentenverordnung einträgt.
Die unterschiedlichen therapeutischen Bereiche verschiedener Reagenzien
des Quicktests sind bei Angabe des Testergebnisses in Prozent höchst
unbefriedigend und führen zu Mißverständnissen. In zunehmendem Maße
setzt sich deshalb auch in Deutschland die international übliche Angabe
des Quickwertes als 'INR" (International Normalized Ratio) durch. Die
Ratio (Quotient) wird aus den Gerinnungszeiten des Testplasmas und eines
Normalplasmas gebildet. Mit unterschiedlichen Reagenzien ergeben sich
aber unterschiedliche Quotienten. Diese verschiedenen Quotienten müssen
"normalisiert" werden, d.h. so verändert werden, daß unabhängig vom
verwandten Reagenz weltweit die gleiche Ratio bestimmt wird.
Dies wird dadurch erreicht, daß die Hersteller ihre Reagenzien für den
Quicktest gegen das Standard-Thromboplastin der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) testen. Der jeweilige dadurch
ermittelte Korrekturfaktur (ISI - International Sensitivity Index )
modifiziert die Ratio so, als wäre sie mit dem Standard-Thromboplastin
der WHO bestimmt worden (INR - International Normalized Ratio). Der
therapeutische Bereich der INR ist 2-4,5, wobei 2 eine relativ geringe
und 4,5 eine intensive Antikoagulation bedeuten. Die INR-Werte der
Gerinnungszeiten können aus Tabellen, die den Reagenzien beigegeben
sind, direkt abgelesen werden.
Die Erfahrungen zahlreicher Kliniken zeigen, daß bei Werten im oberen
therapeutischen Bereich (INR 2-2,2 ) die Extraktion eines oder mehrerer
Zähne sowie auch einer Osteotomie ohne stärkere Blutungsgefahr möglich
ist, aber auch mit Rücksicht auf die Krankheit, die zur
Antikoagulanzientherapie Anlaß gab, verantwortet werden muß.
Voraussetzung ist jedoch ein aktueller Quick- oder Thrombotestwert am
Operationstag selbst oder einen Tag davor.
Bei umfangreichen Gebißsanierungen oder Operationen mit ungenügender
Möglichkeit der lokalen Blutstillung ist eine vorübergehende Anhebung
des Quickwertes auf 30 bis 40 % angezeigt (INR 1,6-1,9 ). In
Zweifelsfällen sind Patienten mit ausgedehnten
zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen stationär zu behandeln, da unter
Umständen durch Verminderung der Antikoagulantien Risiken entstehen
können. In diesen Fällen erlaubt die über einen Perfusor gesteuerte
Heparingabe sowohl das Thromboserisiko weitgehend auszuschalten wie auch
durch kurzfristiges Sperren der Heparinzufuhr eine intraoperative
Blutung oder eine akute postoperative Nachblutung zu beherrschen.
Lokalanästhetika sollten zweckmäßig ohne gefäßverengenden Zusatz
verwendet werden. Gestaltet sich eine Zahnextraktion schwierig, so ist
zur Vermeidung von Gewebsquetschungen eine Osteotomie zu empfehlen. Die
Wunde bzw. Alveole soll nicht mit einem Gazestreifen, sondern mit einem
organisierbaren Material, z.B. Gelatineschwamm, Topostasin oder einem
Kollagenpräparat ( z.B. Lyostypt ) ausgefüllt und die Wundränder
sorgfältig vernäht werden. Ein Aufbißtupfer während der ersten Stunde
schützt vorübergehend den lokalen Gerinnungsvorgang. Auch eine Spülung
der Operationswunde mit einer Ampulle Tranexamsäurelösung 1:2 verdünnt
hat sich bewährt. Es kann zusätzlich in den darauffolgenden Tagen 4 mal
täglich eine Mundspülung mit 5 ml 5 % Tranexamsäurelösung durchgeführt
werden. Es wird eine 500 mg Tablette in 10 ml Wasser aufgelöst
Die Injektion von Gerinnungsfaktoren-Konzentraten ( PPSB,
Prothrombin-Komplex zur Anhebung des Quickwertes ist für die Praxis
nicht geeignet, erfordert Erfahrung und ist in der Klinik
Notfallsituationen bei sofort erforderlichem Eingriff vorbehalten. Die
PPSB-Präparate haben auch eine leicht thrombogene Wirkung. Bei den
Faktorenkonzentraten sind ebenso wie beim Fibrinkleber die Kosten zu
beachten. Das früher bestehende Infektionsrisiko durch
Blutplasmaprodukte ist aufgrund der vorgeschriebenen
virusinaktivierenden Maßnahmen heute nur noch theoretisch gegeben. Die
Gabe von Vitamin K (Konakion ) ist zur kurzfristigen Anhebung des
Quickwertes wenig geeignet, da die Wirkung nicht vorhersehbar ist und
verzögert eintritt. Der verzögerte Wirkungseintritt von Vitamin K ist
auch bei Blutungsnotfällen zu beachten.
Bei Patienten, die mit Marcumar behandelt werden, muß bei Verabreichung
weiterer Medikamente (z.B. Analgetika) bedacht werden, daß eine
Toleranzänderung eintreten kann. Dabei kann es durch Hemmung der
Thrombozytenaggregation zu einer Verstärkung der Blutungsbereitschaft
oder durch eine Abschwächung der Marcumarwirkung zu einer erhöhten
Thrombosebereitschaft kommen. Bei der großen Zahl an Medikamenten, die
hier infrage kommen, sei beispielhaft auf Phenylbutazon (Butazolidin)
als wirkungsverstärkend, auf Barbiturate als wirkungsschwächend und auf
die Acetylsalicylsäure (Aspirin) als Thromobzyten-Aggretationshemmer
hingewiesen (immer Beipackzettel beachten ).
Das geschilderte Vorgehen bezieht sich ausschließlich auf "Marcumar"-Patienten
und nicht auf Patienten mit angeborenen oder wesentlichen erworbenen
Gerinnungsstörungen. Zum Beispiel können Patienten mit einer Hämophilie
oder einer Thrombozytopenie unter 80.000 oder einer Leberzirrhose mit
Quickwerten unter 50 % nur in Abstimmung mit einem Blutgerinnungslabor
und meistens unter klinischen Bedingungen behandelt werden.
Bei allen Patienten mit einer Blutungsneigung ist eine besonders
sorgfältige Kariesprophylaxe anzustreben. Infektionsrisiken müssen
vermieden werden. Das heißt, die Behandlung eines Wurzelkanals oder die
Insertion eines Implantates sind nur in Ausnahmefällen indiziert. Eine
Ausnahme stellt die problemlose korrekte Wurzelkanalbehandlung bei
wichtigen Frontzähnen oder die Kauunfähigkeit bei fortgeschrittener
Unterkieferatrophie dar. Ca. 150.000 Patienten nehmen in der
Bundesrepublik gerinnungshemmende Mittel ein. Diese große Zahl an
Patienten führt dazu, daß in vielen zahnärztlichen Praxen "Marcumar"-Patienten
behandelt werden und deshalb müssen die hier genannten
Behandlungsleitlinien in jeder Praxis bekannt sein.
E. Lechler, H.-D. Pape, Köln