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Schwangerschaft
Herzschrittmacher
Zahnärztliche Behandlung in der
Schwangerschaft
Quelle:
DZZ 1994.
Die Schwangerschaft
erfordert die Berücksichtigung einiger spezifischer ärztlicher und
rechtlicher Belange, um eine Gefährdung oder Schädigung des ungeborenen
Lebens zu vermeiden. Darüber hinaus sind die physischen und psychischen
Besonderheiten der Schwangeren zu beachten.
Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen befaßt sich
in § 22, § 25 und § 28 mit den Besonderheiten der Anwendung ionisierender
Strahlen bei weiblichen Personen im gebärfähigen Alter und in der
Schwangerschaft. Obwohl es als erwiesen gilt, daß eine pränatale
Strahlenexposition, in Abhängigkeit von der Dosis und vom Gestationsalter,
zum Tod der Leibesfrucht, zu Mißbildungen, Wachstumsstörungen, malignen
Erkrankungen sowie genetischen Veränderungen führen kann, wird das Risiko
zahnärztlicher Aufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als
extrem niedrig eingestuft. Die Strahlenbelastung im Bereich des Uterus wird
bei Aufnahmen im Mund-Kiefer-Bereich in der Größenordnung der natürlichen
Hintergrundsbelastung zwischen 0,1 bis 1 pGy geschätzt. Wegen Unkenntnis
einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der
Schwangerschaft nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt
insbesondere für das 1.Trimenon. Um die Strahlenbelastung möglichst gering
zu halten, sollten höchstempfindliche Filme, Rechtecktubus sowie
Mehrfachröntgenschutz verwendet werden. Die Zahl der Aufnahmen ist auf ein
Minimum zu beschränken, auf besondere Maßnahmen des Strahlenschutzes sollte
geachtet werden.
Verordnung von Medikamenten
Die Arzneimitteltherapie in der Schwangerschaft muß so gewählt werden, daß
weder die werdende Mutter noch der Embryo bzw. Fetus Schaden erleiden.
Während die Medikamentenwirkungen auf die Mutter bekannt sind, ist die
Risikoabschätzung von Medikamentenwirkungen auf das werdende Leben
schwierig. Die Art der Schädigung ist von der intrauterinen
Entwicklungsphase abhängig. Die Verantwortung für die Arzneimitteltherapie
in der Schwangerschaft trägt vor allem der behandelnde Arzt.
Richtlinien für die Anwendung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft:
Einnahme von Medikamenten nur, falls unbedingt erforderlich. In
Problemsituationen mit längerfristiger Arzneitherapie sollte Kontaktaufnahme
mit dem behandelnden Gynäkologen erfolgen.
Nach Möglichkeit nur Einnahme von Monopräparaten, die schon lange im
Gebrauch sind und eine gute Risikoabschätzung ermöglichen.
Bei der Dosierung Beachtung der veränderten Pharmakokinetik in der
Schwangerschaft, die sich vor allem durch Vergrößerung des
Extrazellularraumes ergibt.
Analgetika
Unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten ist das Anilinderivat
Parazetamol und Phenazon bzw. Propyphenazon für die Anwendung in der
Schwangerschaft geeignet. Hinweise auf teratogene Wirkungen liegen nicht
vor. Paracetamol passiert die Placenta, weshalb eine hohe Dosierung über
längere Zeit zu vermeiden ist, um kindlichen Leberschäden vorzubeugen.
Acetylsalicylsäure hemmt die Prostaglandinsynthese und sollte deshalb im
letzten Schwangerschaftsmonat zur Vermeidung einer Geburtsverzögerung nicht
verordnet werden. Bei Schwangeren und Feten werden Blutungen beobachtet;
daher sollte Acetylsalicylsäure in der Schwangerschaft vermieden werden (Cave:
Vorzeitiger Verschluß des Ductus Botalli).
In besonderen Schmerzsituationen mit starken Schwellungen kann die Anwendung
von Derivaten schwacher Carbonsäuren erwogen werden, die zu den
nichtsteroidalen Antirheumatika zählen. Diese sind Arylessigsäuren und
Arylpropionsäuren. Die bekanntesten Vertreter sind Diclofenac und Ibuprofen.
Im Tierversuch fanden sich keine Hinweise auf teratogene Eigenschaften. Bei
Langzeittherapie von Schwangeren mit chronischer Polyarthritis sind keine
Mißbildungen beobachtet worden. Als Hemmer der Prostaglandinsynthese
unterliegen sie den gleichen Einschränkungen wie die Acetylsalicylsäuren,
die zu besonders prominenten Blutungsrisiken führen können.
In besonderen Fällen ist die Anwendung von Opiaten und sogenannten
Opioidanalgetika, die zum Teil der Betäubungsmittelverordnung unterliegen,
geboten. Hinweise auf ein Mißbildungspotential finden sich nicht. Allerdings
beruhen die Erfahrungen auf einer sehr schmalen Datenbasis. Bei der
Anwendung kurz vor der Geburt kann beim Neugeborenen eine Atemdepression
auftreten. Die lange Anwendung von Opiaten kann beim Neugeborenen
Entzugserscheinungen und Reaktionsverzögerungen hervorrufen. Angewendet
werden können:
Opioidanalgetika mit geringer Affinität zum Opiatrezeptor und deshalb
geringerer analgetischer Wirkung als bei den eigentlichen Opiaten. Wegen
fehlender Suchtgefahr unterliegen sie nicht dem
Betäubungsmittelgesetz:Tramadol, Tilidin-Naloxon.
Opioidanaigetika mit hoher Affinität zum Opiatrezeptor und deshalb starker
anaigetischer Wirkung. Wegen der Suchtgefahr unterliegen sie dem
Betäubungsmittelgesetz: Morphin, Buprenorphin, Levomethadon, Pentazocin,
Pethidin.
Lokalanästhetika
Lokalanästhetika besitzen eine hohe Lipidlöslichkeit und können deshalb
schnell die Plazenta passieren. Der Übertritt vom mütterlichen in das fetale
Blut erfolgt um so rascher, je geringer das Lokalanästhetikum an
Plasmaproteine gebunden ist. Es werden deshalb die Lokalanästhetika mit der
höchsten Proteinbindungsrate bevorzugt. Es gibt keine Berichte über
keimschädigende Wirkungen durch Lokalanästhetika bei der zahnärztlichen
Behandlung von Schwangeren. Adrenalin als vasokonstriktorischer Zusatz ist
in der Schwangerschaft möglichst niedrig zu dosieren (1:200000). Von seiten
der Gynäkologen bestehen keine Einwände gegen Adrenalin-Abkömmlinge; diese
Stoffe werden als Tokolytika eingesetzt. Intravasale Applikation ist zu
vermeiden, da systemisch resorbiertes Adrenalin durchaus zu einer
Konstriktion der Uterusgefäße führen kann. Noradrenalin und Felypressin sind
kontraindiziert. Während der gesamten Schwangerschaft können die folgenden
Lokalanästhetika verwendet werden: Articain, Bupivacain, Etidocain. Die
Amide Prilocain und Mepivacain sind eher kritisch zu betrachten.
Antibiotika
Bei den folgenden Antibiotikagruppen wurden keine embryotoxischen Wirkungen
festgestellt. Ihre Anwendung in der Schwangerschaft ist möglich:
Penicilline, Cephalosporine und Makrolid-Anlibiotika.
Sedativa und Hypnotika
In Einzelfällen müssen Anxiolytika kurzzeitig verordnet werden, selten auch
Schlafmittel. Besonders geeignet ist bei strenger Indikationsstellung
hierfür die Gruppe der Benzodiazepine wegen der geringen Nebenwirkungsrate.
Keimschädigende Wirkungen wurden weder bei Tier noch Mensch beschrieben.
Diazepam ist die am besten untersuchte Verbindung dieser Gruppe. Es kann bei
einer zahnärztlichen Indikation in der Regel als Anxiolytikum und Hypnotikum
eingesetzt werden.
B. Willershausen-Zönnchen, Mainz
Quelle: Dtsch Zahnärztl Z 49, 653 (1994)